Sanierung

SANIERUNGSSCHECK

Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen vor allem die thermische Sanierung.

In Zukunft sparsamer mit allen Ressourcen umzugehen ist durch die steigenden Energiepreise
ein verständlicher Wunsch vieler Bauherren. Die thermische Sanierung – vor allem im
privaten Wohnbau – wird  ab 1. März 2011 durch den SANIERUNGSSCHECK 2.0 weiter forciert.

Grundvoraussetzung für die Einlösung dieses Schecks:

Das zu sanierende bzw. zu revitalisierende Gebäude muss älter als 20 Jahre sein – dann können
neue Fenster, bessere Dämmungen und nachhaltigere Formen der Energieversorgung eingeplant werden.
Bis zum Jahr 2014 werden dafür 400 Millionen Euro Fördergeld vom Bund an Private für
thermische Sanierungsmaßnahmen vergeben und Investitionen mit maximal 20 Prozent
der Gesamtkosten (absolut max. 5.000 Euro) gefördert.

Dabei übernehmen die Bausparkassen die Abwicklung der Förderaktion.

www.sanierungsscheck.at

 

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